Neue rechtliche Anforderung für Onlineshops: Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Betreiber von Onlineshops, die an Verbraucher (B2C) verkaufen, eine elektronische Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bereitstellen, mit der Kund:innen ihren Widerruf einfach und direkt online auslösen können.
Was ist neu?
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Widerrufsbutton auf der Website: Der Button muss gut sichtbar, leicht zugänglich und während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist verfügbar sein.
Klare Beschriftung: Empfohlen werden eindeutige Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf bestätigen“, damit Verbraucher:innen die Funktion sofort erkennen.
Wie funktioniert der Prozess?
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Verbraucher klickt auf den Widerrufsbutton.
Er/sie wird auf ein Formular weitergeleitet, in dem notwendige Daten eingegeben werden (z. B. Vertragsdaten und Kommunikationsmittel).
Nach Absenden erhält der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail).
Warum ist das relevant?
Die Pflicht ergibt sich aus der geänderten EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und soll sicherstellen, dass das Widerrufsrecht im Onlinehandel ebenso einfach wie der Vertragsschluss selbst ausgeübt werden kann.
Pflicht für wen?
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Alle Shops, die Online-Verträge über eine Benutzeroberfläche mit Verbraucher:innen abschließen, sind betroffen (Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte).
Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Rechtliches Zusatzwissen
Unabhängig vom Widerrufsbutton gilt weiterhin das gesetzliche Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Fernabsatzverträgen. Betreiber müssen Verbraucher korrekt darüber informieren, sonst verlängert sich die Frist.