Webseiten / Online Shops•05. August 2026•2 Min. Lesezeit

Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab und betrifft jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt, befüllt, importiert oder vertreibt – also auch Onlineshops.

Was ist die PPWR?

Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ soll den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Sie ist bereits im Februar 2025 in Kraft getreten, die meisten Pflichten greifen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab 12. August 2026.

Was bedeutet das für Onlineshops?

Betroffen ist nicht nur die Produktverpackung des Herstellers, sondern auch das, was Sie selbst beim Versand hinzufügen: Versandkarton, Versandtasche, Füllmaterial und Klebeband.

  • Rolle klären: Viele Pflichten hängen davon ab, ob Sie als Erzeuger einer Verpackung gelten. Wer nur fertige Versandkartons verwendet, ist nicht automatisch Erzeuger – bei individuell gestalteten Verpackungen mit eigenem Logo oder eigener Marke kann das anders aussehen.
  • Konformität & Dokumentation: Für Verpackungen braucht es künftig Konformitätserklärungen und technische Dokumentation.
  • Schadstoffgrenzwerte: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten.
  • EU-weiter Versand: Wer in andere EU-Länder liefert, muss dort unter Umständen eigene Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten erfüllen.
  • Weitere Stufen: Vorgaben zu Kennzeichnung, Leerraum in Versandverpackungen und Rezyklatquoten folgen gestaffelt bis 2030.

Und bestehende Verpackungen?

Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die neuen Anforderungen nicht rückwirkend erfüllen und dürfen aufgebraucht werden. Rechnungen und Lieferscheine sollten Sie als Nachweis aufbewahren.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie Ihre Verpackungssituation: Welche Verpackungen setzen Sie ein, woher beziehen Sie diese und welche Rolle nehmen Sie jeweils ein? Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten über die nötigen Nachweise. Und behalten Sie im Blick, dass die PPWR nicht nur den Versand betrifft, sondern auch Einkauf, Produktentwicklung und Marketing.

Sie benötigen Unterstützung bei der Anpassung Ihres Onlineshops oder beim Design neuer Verpackungen? Reden wir drüber!

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.